Scheidungsrecht Lübeck
Scheidungsrecht bedeutet leider sehr oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen und einen Teil ihres Lebenswegs gemeinsam gegangen sind.
Um größere emotionale Reaktionen zu vermeiden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühe Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die veränderten Unterhaltsregelungen des neuen Scheidungsrechts. Ob Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht - hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.
Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Scheidungsrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende, sozial kompetente Beratung mit Gespür für die seelische Situation des Mandanten und des Gegners.
Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die die Streitschlichtung vor Gericht an.
Unser Spektrum im Scheidungsrecht umfasst alle relevanten Bereiche des Familienrechts. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, denn nur dann können wir konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.
Typische scheidungsrechtliche Angelegenheiten:
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Zugewinnausgleich
- Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsfragen (Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaft