Streitvermeidung, Schlichtung
Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.
Durch seine betreuende und beratende Funktion hilft der Notar, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstanden Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann der Notar aufgrund seiner unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie seiner Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung eines Notars können meist langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen kleinen Einblick in die streitvermeidende und schlichtende Tätigkeit des Notars vermitteln.
- Streitvermeidung
- Zwangsvollstreckungsunterwerfung
- Schlichtung
- Der Notar als Schiedsrichter